Steckdosen: Prüfung nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3


Relevanz der Steckdosenprüfung: Schutz und Verantwortung
Steckdosen sind zentrale Bestandteile jeder elektrischen Anlage, aber sie bergen auch erhebliche Risiken. Defekte Steckdosen können zu Stromschlägen und Bränden führen, was Sach- und Personenschäden nach sich ziehen kann. Die regelmäßige Prüfung dieser Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter, sondern schützt auch vor haftungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.
Die DGUV Vorschrift 3 fordert, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) spezifizieren die Prüfanforderungen weiter. Wichtig ist dabei, dass nicht nur sichtbare Schäden erfasst, sondern auch elektrische Parameter wie der Isolationswiderstand und der Schutzleiterwiderstand gemessen werden.
Normen und Richtlinien: DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE
Die DIN VDE-Normen legen detaillierte Anforderungen an die Prüfungen fest:
- DIN VDE 0100-600 beschreibt die Erstprüfung nach der Installation von elektrischen Anlagen. Sie stellt sicher, dass die Anlage den Sicherheitsstandards entspricht, bevor sie in Betrieb genommen wird.
- DIN VDE 0105-100 regelt die wiederkehrenden Prüfungen und stellt sicher, dass die Anlage während des Betriebs ordnungsgemäß funktioniert.
- DIN VDE 0701-0702 beschreibt die Prüfkriterien nach der Instandsetzung oder Änderung elektrischer Geräte, einschließlich ortsveränderlicher Betriebsmittel wie Mehrfachsteckdosen.
Häufigkeit und Fristen der Steckdosenprüfung
Die Wiederholungsprüfungen von Steckdosen richten sich nach der DGUV Vorschrift 3 und den VDE-Normen. Die Prüfintervalle werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Typische Fristen für die Prüfung ortsfester Steckdosen und Anlagen betragen:
- Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre
- Anlagen in besonderen Betriebsstätten (z.B. feuchte Umgebungen oder explosionsgefährdete Bereiche): jährlich
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen: monatlich.
Diese Fristen sind keine starren Vorgaben. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung kann die Prüffrist verlängert oder verkürzt werden, abhängig von der Umgebung, der Nutzungshäufigkeit und dem Zustand der Anlagen. Bei geringem Gefährdungspotential, etwa bei sehr gut gewarteten Büroanlagen, können die Intervalle verlängert werden.

Prüfmethoden für Steckdosen
Die Prüfung von Steckdosen erfolgt in drei Schritten, die in den DIN VDE-Normen definiert sind:
- Sichtprüfung: Die Elektrofachkraft überprüft die Steckdosen auf äußere Schäden, unsachgemäße Nutzung oder erkennbare Mängel wie Risse oder Verfärbungen durch Überhitzung.
- Funktionsprüfung: Hierbei wird geprüft, ob alle Schutzeinrichtungen, wie Fehlerstrom-Schutzschalter (FI), ordnungsgemäß funktionieren. Dies ist besonders wichtig bei kritischen Anwendungen wie in Feuchträumen.
- Messungen: Zu den wichtigsten Messungen gehören die Isolationsmessung zur Überprüfung der elektrischen Isolierung und die Messung des Schutzleiterwiderstands, um sicherzustellen, dass im Fehlerfall der Strom korrekt abgeleitet wird.
Dokumentation und Prüfprotokolle
Eine zentrale Anforderung der DGUV Vorschrift 3 ist die lückenlose Dokumentation der Prüfungen. Nach jeder durchgeführten Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das detaillierte Informationen zu den geprüften Steckdosen enthält, einschließlich der Messergebnisse und eventueller festgestellter Mängel. Dieses Protokoll dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Rechtliche Konsequenzen bei Vernachlässigung der Prüfpflicht
Eine unzureichende oder unterlassene Prüfung kann schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur drohen bei Unfällen erhebliche Bußgelder, auch der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet wurden. Arbeitgeber haften im Schadensfall persönlich, was vor allem bei Personenschäden zu enormen Forderungen führen kann.
Besonderheiten bei der Prüfung nicht zugänglicher Steckdosen
Manchmal sind Steckdosen durch bauliche Maßnahmen unzugänglich, etwa durch Einbauten oder Möbel. In diesen Fällen wird im Prüfprotokoll vermerkt, dass die Steckdosen bei der nächsten Prüfung zugänglich gemacht werden müssen. Sollte dies nicht möglich sein, können die Messungen in bestimmten Fällen an benachbarten, zugänglichen Steckdosen durchgeführt werden, um zumindest eine teilweise Prüfung sicherzustellen.
Steckdosenprüfung mit der Prüfinstitut Bertsch GmbH
Die Prüfinstitut Bertsch GmbH bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen zur Prüfung elektrischer Anlagen, einschließlich Steckdosen, gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und den DIN VDE-Normen. Unsere Elektrofachkräfte arbeiten deutschlandweit und führen Prüfungen auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durch, um den Geschäftsbetrieb unserer Kunden nicht zu stören. Mit gerichtsfesten Prüfprotokollen und der automatischen Überwachung der Prüffristen bieten wir Ihnen Rechtssicherheit und sorgen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Anlagen.
Fazit
Die regelmäßige Prüfung von Steckdosen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein entscheidender Beitrag zur Betriebssicherheit. Durch die Einhaltung der Prüffristen und die Durchführung normgerechter Prüfungen lassen sich Gefahren durch Stromschläge und Brände wirksam verhindern. Unternehmen, die auf die Expertise der Prüfinstitut Bertsch GmbH setzen, können sicher sein, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ihre Anlagen optimal schützen.
