SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen hat oberste Priorität. Mit der steigenden Komplexität moderner Bauprojekte sind präventive Maßnahmen und eine vorausschauende Sicherheitskoordination unverzichtbar. Hier tritt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf den Plan. Seine Aufgaben umfassen nicht nur die Sicherstellung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Minimierung von Gefahren durch eine enge Abstimmung aller Beteiligten. Im Folgenden wird aufgezeigt, warum die SiGeKo-Tätigkeit unerlässlich ist, welche gesetzlichen Grundlagen sie regeln und wie die Prüfinstitut Bertsch GmbH als Partner für elektrische Sicherheit auf Baustellen einen wesentlichen Beitrag leistet.
Überblick

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen

Die rechtliche Basis für die Arbeit eines SiGeKos bildet die seit 1998 geltende Baustellenverordnung (BaustellV). Diese verpflichtet den Bauherrn, einen Koordinator zu bestellen, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der Bauherr kann diese Funktion selbst übernehmen, sofern er über die notwendige fachliche Eignung verfügt. Ist dies nicht der Fall, muss ein geeigneter externer Dienstleister beauftragt werden. Ergänzend zur Bestellung des SiGeKo sind weitere Maßnahmen vorgeschrieben. Dazu gehört die Erstellung einer Vorankündigung, die spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss, wenn die Arbeiten mehr als 30 Tage andauern, mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Arbeitsumfang 500 Personentage übersteigt. Diese Vorankündigung muss auch gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden.

Ein zentraler Bestandteil der Arbeit des SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Dieser dient als Dokumentation aller Gefährdungen auf der Baustelle und beschreibt die notwendigen Schutzmaßnahmen. Zusätzlich sorgt der SiGeKo dafür, dass dieser Plan fortlaufend aktualisiert und an veränderte Bedingungen angepasst wird. Neben der BaustellV sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) relevant, die konkrete Anforderungen an die Qualifikationen und Aufgaben des SiGeKos formulieren. Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz und spezifische Normen wie die DGUV V3, welche insbesondere die elektrische Sicherheit regelt.

Rolle und Aufgaben des SiGeKo in der Praxis

Die Aufgaben eines SiGeKo verteilen sich auf zwei Hauptphasen eines Bauprojekts: die Planungs- und die Ausführungsphase. Während der Planungsphase liegt der Schwerpunkt auf der Koordination und Integration von Sicherheitsmaßnahmen in die Bauplanung. Dies umfasst die Identifikation von Risiken, die durch die Arbeiten verschiedener Gewerke entstehen können, und die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen. Dabei stellt der SiGeKo sicher, dass die Gefährdungen aller Beteiligten minimiert werden. Er arbeitet eng mit den Planern zusammen, um sicherheitsrelevante Aspekte in Ausschreibungen und Vergabeverfahren zu integrieren. Außerdem erstellt er die Unterlagen, die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage als Grundlage dienen und relevante Sicherheitsvorgaben dokumentieren.

In der Ausführungsphase verlagert sich der Fokus des SiGeKo auf die Überwachung und Koordination. Er kontrolliert die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben und organisiert Sicherheitsbesprechungen, bei denen die beteiligten Gewerke über die notwendigen Maßnahmen informiert werden. Der SiGe-Plan wird kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem führt der SiGeKo regelmäßige Baustellenbegehungen durch, dokumentiert die Ergebnisse und sorgt dafür, dass Mängel unverzüglich behoben werden.

Die Verantwortung des Bauherrn bleibt trotz der Beauftragung eines SiGeKos bestehen. Ebenso liegt die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten weiterhin bei den einzelnen Unternehmen, die auf der Baustelle tätig sind. Der SiGeKo hat in der Regel keine Weisungsbefugnis, es sei denn, dies wurde vertraglich festgelegt.

Qualifikationen und Kompetenzen eines SiGeKo

Ein SiGeKo muss über umfassende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Neben baufachlicher Expertise sind Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unabdingbar. Diese Qualifikationen können durch entsprechende Aus- oder Weiterbildungen erworben werden, deren Inhalte in der RAB 30 spezifiziert sind. Eine praxisnahe Ausbildung umfasst mindestens 32 Lehreinheiten und schließt mit einer Prüfung ab. Zudem sind persönliche Kompetenzen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit essenziell, da der SiGeKo häufig zwischen verschiedenen Interessen vermitteln muss.

Die Fähigkeit, Arbeitsabläufe gewerkeübergreifend zu durchdenken, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und koordinierende Maßnahmen zu ergreifen, ist ebenfalls eine zentrale Anforderung an einen SiGeKo. Ergänzt wird dies durch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln, was insbesondere bei der Schulung der beteiligten Arbeitnehmer von Bedeutung ist.

Herausforderungen auf Baustellen und elektrische Sicherheit

Eine der größten Herausforderungen auf Baustellen ist die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit. Fehlerhafte Installationen oder defekte Betriebsmittel stellen ein erhebliches Risiko dar. Hier kommt die DGUV Vorschrift 3 ins Spiel, die regelmäßige Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vorschreibt. Der SiGeKo muss sicherstellen, dass diese Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Ein weiteres Problem ist die Koordination verschiedener Gewerke, die häufig gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten. Hierbei ist der SiGeKo gefordert, Überschneidungen und Konflikte zu vermeiden, die zu Gefährdungen führen könnten. Dies erfordert ein hohes Maß an Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen.

Die Prüfinstitut Bertsch GmbH als starker Partner

Die Prüfinstitut Bertsch GmbH bietet umfassende Unterstützung für SiGeKos im Bereich der elektrischen Sicherheit. Mit ihrer Spezialisierung auf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und modernster Prüftechnik gewährleistet das Unternehmen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Dienstleistungen umfassen die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, thermografische Untersuchungen und die Erstellung gerichtsfester Prüfprotokolle. Dank flexibler Terminplanung – auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten – stören die Prüfungen den Bauablauf nicht.

Fazit: Sicherheit durch Expertise und Partnerschaft

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist unverzichtbar für die Sicherheit auf Baustellen. Seine Aufgabe erfordert umfassendes Fachwissen, organisatorische Fähigkeiten und eine vorausschauende Arbeitsweise. Mit einem Partner wie der Prüfinstitut Bertsch GmbH wird die Arbeit des SiGeKo optimal ergänzt. Gemeinsam sorgen sie für maximale Sicherheit, Einhaltung aller Vorschriften und einen reibungslosen Projektablauf – von der Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung.

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