Prüfung von Schweißgeräten

Schweißgeräte-Prüfung nach DGUV V3

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine wichtige gesetzliche Regelung für den Arbeitsschutz in Deutschland. Insbesondere für Unternehmen, die Schweißarbeiten durchführen oder Schweißgeräte nutzen, stellt die Einhaltung dieser Vorschrift eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und die Vermeidung von Arbeitsunfällen dar. Im Rahmen der DGUV V3 müssen Schweißgeräte regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und einwandfrei funktionieren. Diese Schweißgeräte-Prüfung umfasst eine Vielzahl von Prüfschritten, um sicherzustellen, dass die Schweißgeräte sicher und zuverlässig arbeiten. Durch die regelmäßige Prüfung und Wartung der Schweißgeräte können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in einer sicheren Arbeitsumgebung arbeiten und das Risiko von Unfällen minimiert wird.

Prüfung von Schweißgeräten nach DIN VDE 0544-4

Die Anforderungen an die Schweißgeräte Prüfung sind in einer speziellen Norm vorgegeben. Dabei handelt es sich um DIN VDE 0544 – 4. Dieser Aspekt ist bereits von großer Bedeutung, da es hierbei oftmals zu Verwechslungen kommt. Es gibt nämlich auch eine Norm für gewöhnliche Elektrogeräte: DIN VDE 0701-0702.

Das grundlegende Regelwerk für beide Prüfungen trägt die Bezeichnung DGUV Vorschrift 3. Darin werden jedoch unterschiedliche Regel für Schweißanlagen und für gewöhnliche elektrische Betriebsmittel definiert. Aufgrund der besonderen Gefahren, die eine Lichtbogenschweißeinrichtung mit sich bringt, sieht die Norm VDE 0544-4 hierfür zusätzliche Maßnahmen vor. Hierbei ist beispielsweise die Messung der Leerlaufspannung zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Aspekt, der bei gewöhnlichen Maschinen und Elektrogeräten keine Rolle spielt. Bei einer Lichtbogenschweißeinrichtung ist er jedoch von großer Bedeutung für die Sicherheit. Deshalb verweist die DGUV Vorschrift 3 bei der Prüfung von Schweißgeräten auf VDE 0544-4. Hier sind die genauen Regeln für den Ablauf der Prüfung festgelegt.

Was wird bei einer Schweißgeräte-Prüfung überprüft?

Bei einer Schweißgeräte-Prüfung werden verschiedene Aspekte des Schweißgeräts überprüft, um sicherzustellen, dass es sicher und funktionsfähig ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Überprüfung der elektrischen Sicherheit und Funktionstüchtigkeit
  • Die Überprüfung der mechanischen und elektronischen Komponenten
  • Die Überprüfung der Schweißleistung und -qualität
  • Die Überprüfung der Schutzmaßnahmen und der Arbeitssicherheit

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Wer führt die Prüfung von Schweißgeräten durch?

Die Prüfung von Schweißgeräten sollte von einem zertifizierten Dienstleister durchgeführt werden, der über das nötige Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen. Es ist wichtig, einen qualifizierten und erfahrenen Dienstleister zu wählen, um sicherzustellen, dass die Schweißgeräte-Prüfung den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.

Ablauf einer Schweißgeräte-Prüfung

Die Elektrofachkräfte, die eine Schweißanlage prüfen, müssen dabei einen genauen Ablauf befolgen. Die Schweißgeräte Prüfung nach BGV A3 sieht hierbei drei Schritte vor: die Sichtprüfung, die Messprüfung und die Funktionsprüfung. Nach der Beendigung der Prüfung ist es dann noch notwendig, ein Prüfprotokoll zu erstellen. Falls alle Anforderungen erfüllt sind, wird abschließend eine Prüfplakette angebracht.

1. Sichtprüfung

Der erste Schritt besteht stets in einer Sichtprüfung. Dabei muss die Elektrofachkraft prüfen, ob sich die Anlage äußerlich in einem einwandfreien Zustand befindet. Viele Mängel an den Arbeitsmitteln lassen sich bereits auf den ersten Blick erkennen.

 

2. Messprüfung

Bei der Messprüfung ist es notwendig, verschiedene Aspekte des Geräts zu kontrollieren. Von besonderer Bedeutung ist beispielsweise der Schutzleiterwiderstand. Außerdem muss die Elektrofachkraft den Isolationswiderstand messen. Bei Schweißgeräten spielen auch die Leerlaufspannung und der Berührungsstrom im Schweißkreislauf eine wichtige Rolle.

 

3. Funktionsprüfung

Schließlich ist eine Funktionsprüfung notwendig. Diese umfasst unter anderem die Kontrolle der Ein- und Ausschalteinrichtung und der Spannungsminderungseinrichtung. Außerdem ist es wichtig, alle Melde- und Kontrollleuchten zu überprüfen.

Welche Prüffristen gelten für die Prüfung von Schweißgeräten?

Sehr wichtig ist es, die Prüffristen für Schweißgeräte zu beachten. Eine Prüfung ist beispielsweise vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Reparatur notwendig. Darüber hinaus handelt es sich bei VDE 0544-4 um eine elektrische Wiederholungsprüfung. Das bedeutet, dass Sie diese in festgelegten Intervallen durchführen müssen. Die BGR empfiehlt beispielsweise, die Funktions- und die Sichtprüfung vierteljährlich durchführen zu lassen. Für die Messprüfung wird hingegen ein Intervall von einem Jahr angegeben. Dennoch ist es wichtig, darauf zu achten, dass es sich hierbei nur um Empfehlungen handelt. Der Prüfer muss hierbei stets eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen. Auf dieser Grundlage bestimmt er dann, in welchen Intervallen die wiederkehrende Prüfung stattfinden muss.

Prüfung von Schweißgeräten mit Prüfinstitut Bertsch

Wir von Prüfinstitut Bertsch sind Ihr zuverlässiger Partner für die Schweißgeräte-Prüfung nach DGUV V3. Unsere erfahrenen Prüftechniker sind spezialisiert auf die Durchführung von Prüfungen für Schweißgeräte und verfügen über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen.

Unser Prüfverfahren umfasst eine umfassende Überprüfung aller wichtigen Komponenten des Schweißgeräts. Unsere Schweißgeräte-Prüfungen werden nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt und erfüllen alle Anforderungen der DGUV V3. Wir stellen sicher, dass alle Prüfungen in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Richtlinien durchgeführt werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Kundenbewertungen

Das sagen Kunden über uns

“Prüfinstitut Bertsch GmbH war unter allen Anbietern der Wirtschaftlichste. Da haben wir sogar gleich einen Vierjahresvertrag vereinbart.”
Julia Butsch
Finanzverwaltung, Stadt Neuenstadt
“Wir haben die Prüfungen seither selber mit internen Mitarbeitern erledigt. Aber seit wir Prüfinstitut Bertsch GmbH beauftragt haben, haben wir endlich Rechtssicherheit. Zudem konnten wir so auch das Haftungsrisiko vollständig nach extern verlagern.”
Gerhard Sailer
Sicherheitsbeauftragter, Stadtwerke Bad Friedrichshall
“Was für uns am Ende zählt sind streitstabile Messprotokolle, die im Schadensfall von der Versicherung und der Berufsgenossenschaft auch akzeptiert werden. Prüfinstitut Bertsch GmbH macht das echt professionell und um die rechtzeitige Folgeprüfung muss ich mich auch nicht mehr kümmern, das überwachen die.”
André Kern
Büroleitung, Debeka Versicherungen
“Als Bankhaus betreiben wir naturgemäß ein sehr sensibles Geschäft. Da die Prüfer auch in Tresor- und Serverräume müssen, suchen wir uns unsere Geschäftspartner ganz gezielt aus. Das Team vom Prüfinstitut Bertsch GmbH war dabei unser Favorit und arbeitete äußerst diskret. Wir denken über einen 4-Jahres-Kontrakt nach.”
Marc Freudenthaler
Betriebsservice, Volksbank Heilbronn eG
“Mir war wichtig, dass vor allem die Betriebsabläufe nicht gestört werden. Die Abwicklung war beinahe geräuschlos, unauffällig und fast unsichtbar. Alle Erwartungen erfüllt. Gerne wieder.”
Udo Hübner
Steuerberater, Heilbronn
“Bei unserem kostenintensiven Maschinenpark ist eine fachkompetente Überprüfung dauerhaft unerlässlich. Mit dem Unternehmen Prüfinstitut Bertsch GmbH haben wir einen Partner gefunden, der unserem Qualitäts- und Servicegedanken entspricht und uns stets auf dem aktuellen Stand der Technik hält.”
Ender Kavakli
Druckereileitung, Nussbaum Medien St. Leon-Rot
“Die Beanstandungsquote bei der Erstprüfung lag bei 9%, nie im Leben hätte ich gedacht, dass quasi jedes elfte Gerät ein potentielles Risiko darstellt. Nach der Folgeprüfung waren es nur noch 1,8%, damit konnte sogar die Versicherung leben.”
Christian Hörsch
Geschäftsführer, GO! Express & Logistics Heilbronn GmbH
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