Prüfung medizinischer Geräte
Medizingeräteprüfung
Prüfung medizinischer Geräte
In Arztpraxen und Krankenhäusern kommen viele verschiedene Elektrogeräte zum Einsatz. Diese dienen meistens der Diagnose oder der Therapie. Wenn diese einen Defekt aufweisen, können sie die Gesundheit der Patienten gefährden. Um dies zu verhindern, ist eine regelmäßige Prüfung medizinischer Geräte unverzichtbar. Dabei kontrolliert eine qualifizierte Fachkraft alle sicherheitsrelevanten Aspekte. Das ist nicht nur wichtig, um einen zuverlässigen Schutz Ihrer Patienten zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Sie gesetzlich zu dieser Maßnahme verpflichtet. Der Ablauf dieser DGUV V3 Prüfung ist in der Norm DIN VDE 0751 beziehungsweise DIN EN 62353 genau vorgegeben. Das sorgt für eine zuverlässige Medizingeräteprüfung, die eine hohe Sicherheit gewährleistet.
Gründe für die Prüfung medizinischer Geräte
Bußgelder vermeiden
Als Anwender von Medizinprodukten müssen Sie die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beachten. Darin sind viele Maßnahmen festgehalten, die Sie für die Wartung medizinischer Geräte beachten müssen. Darüber hinaus ist auch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) von Bedeutung. Diese gilt für einige spezielle Geräte und macht in diesem Bereich gesonderte Vorschriften. Halten Sie sich nicht an diese Vorschriften zur Medizingeräteprüfung, drohen erhebliche Bußgelder.
Sicherheit für Ihre
Patienten
Der wichtigste Grund für die Prüfung medizinischer Geräte ist ohne Zweifel die Sicherheit der Patienten. Wenn beispielsweise ein Kabel freiliegt und es zum Kontakt mit einer Person kommt, kann das schwere Folgen haben – insbesondere wenn der Gesundheitszustand bereits beeinträchtigt ist.
Versicherungsschutz aufrechterhalten
Wenn es aufgrund eines defekten elektrischen Geräts zu einem Unfall kommt, drohen Ihnen hohe Schadensersatzforderungen. Normalerweise springt dafür jedoch die Versicherung ein. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Geräte regelmäßig prüfen lassen. Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, ist es deshalb unverzichtbar, die Prüfung medizinischer Geräte den Vorschriften entsprechend durchzuführen.
Über uns
Prüfung medizinischer Geräte mit Prüfinstitut Bertsch
Für die medizinische Geräteprüfung ist es sehr wichtig, einen kompetenten und zuverlässigen Dienstleister zu wählen. Deshalb ist die Prüfinstitut Bertsch GmbH genau der richtige Partner für diese Aufgabe. Wir verfügen über erfahrenes Personal, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Prüfung der elektrischen Geräte mit hoher Sorgfalt vornimmt. Das stellt eine ausgezeichnete Sicherheit in Ihrer Praxis oder in Ihrem Krankenhaus sicher. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass dieser Service den Betrieb Ihrer Einrichtung und den Komfort der Patienten so wenig wie möglich beeinträchtigt. Deshalb planen wir diese Maßnahme gemeinsam mit Ihnen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Zudem profitieren Sie von einem schnellen Service und von günstigen Preisen.
Ihre Vorteile
Planung, Ausführung, Messdatenanalyse & Dokumentation.
Deutschlandweite Prüfungen, damit sind wir der ideale Prüfpartner für alle Standorte in Deutschland.
Reibungslose Prüfabläufe während des normalen Tagesgeschäftes ohne lange Ausfallzeiten (auch zu versetzten Zeiten oder nachts möglich).
Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes durch gerichtsfeste Prüfprotokolle.
Ein kostenloses Planungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter.
Spitzenpreis-Garantie durch hohen Spezialisierungsgrad. Keine Anfahrtskosten.
Garantierte Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen durch Prüffristenüberwachung.
Digitale Sicherung der Messwerte und Dokumente in einer kundenspezifischen Online-Datenbank.
Wir arbeiten ausschließlich mit eigenen, ausgebildeten Elektrofachkräften um maximale Servicequalität und Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.
Prüfablauf
Ablauf der Prüfung medizinischer Geräte
Wenn Sie uns wegen der medizinischen Geräteprüfung kontaktieren, besteht der erste Schritt darin, eine individuelle Bedarfsermittlung durchzuführen. Dabei ermitteln wir, welche Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik Sie einsetzen und welche Maßnahmen dabei notwendig sind. Auf dieser Basis machen wir Ihnen dann ein Angebot für die Prüfung medizinischer Geräte. Falls Sie dieses annehmen, beginnen wir mit der Projektierung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Plan, der einen reibungslosen Ablauf garantiert und sicherstellt, dass Ihre medizinische Einrichtung alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Im nächsten Schritt prüfen wir dann die Geräte. Dabei dokumentieren wir den Ist-Zustand und halten gegebenenfalls Schäden und Defekte an den Geräten fest. Auf dieser Basis erstellen wir dann das Prüfprotokoll. Anschließend führen wir auf Wunsch eine Nachbesprechung der Prüfung durch. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Gerät die Prüfung nicht bestanden hat. In diesem Fall erklären wir Ihnen genau, welche Maßnahmen notwendig sind. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für die erforderlichen Reparaturen. Zum Abschluss bieten wir Ihnen noch unseren Service für die automatische Überwachung der Prüffristen an. Auf diese Weise machen wir Sie rechtzeitig darauf aufmerksam, wenn Sie ein Gerät erneut prüfen lassen müssen. So kommen Sie den Pflichten der DGUV V3 zuverlässig nach.
Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Häufig gestellte Fragen zur Medizingeräteprüfung
Was ist DIN VDE 0751 / EN 62353 ?
Im medizinischen Bereich gelten mehrere Vorschriften, die sich auf die Sicherheit der verwendeten Geräte beziehen. Zum einen müssen Sie die MPBetreibV beachten. Diese gilt für Geräte, bei denen eine spezielle sicherheitstechnische Kontrolle notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Defibrillatoren und Beatmungsgeräte. Hierfür gelten jedoch spezielle Vorschriften. Alle übrigen Medizingeräte werden nach der Norm DIN VDE 0751 beziehungsweise DIN EN 62353 geprüft. Darin ist der Ablauf der Prüfung medizinischer Geräte genau vorgegeben. Die Bezeichnung DIN VDE 0751 ist eigentlich bereits veraltet. Schon 2008 wurde die europäische Norm EN 62353 als Nachfolgerin eingeführt. Da sich diese inhaltlich jedoch kaum von der bisherigen VDE-Norm unterscheidet, ist dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nach wie vor verbreitet.
Was fällt unter den Begriff Medizingeräteprüfung?
Die medizinische Geräteprüfung nach DIN EN 62353 umfasst alle Geräte, die im medizinischen Bereich zum Einsatz kommen und für die keine gesonderte sicherheitstechnische Kontrolle nach MPBetreibV vorgeschrieben ist. Beispiele hierfür sind Pflege-Hilfsmittel wie Krankenbetten, Hub-Badewannen und Patientenlifte. Doch auch für Diagnosegeräte wie Röntgengeräte, Ultraschallgeräte und einige Laborgeräte ist eine solche Prüfung vorgeschrieben. Beachten Sie dabei außerdem, dass Sie als Gewerbebetrieb nach DGUV V3 dazu verpflichtet sind, grundsätzlich alle Elektrogeräte überprüfen zu lassen, die in Ihrer Arztpraxis zum Einsatz kommen – vom Computerbildschirm bis hin zur Kaffeemaschine. Bei solchen gewöhnlichen Elektrogeräten findet die Prüfung jedoch nach einer anderen Norm statt.
Was wird bei einer Medizintechnischer Geräteprüfung geprüft?
Bei der Prüfung medizinischer Geräte kommt es zuerst zu einer Sichtprüfung. Dabei kontrolliert der Prüfer, ob offensichtliche Mängel vorliegen. Der zweite Schritt besteht in der Messung aller sicherheitsrelevanten Größen – wie etwa dem Schutzleiterwiderstand und dem Isolationswiderstand. Abschließend sieht die Norm eine Funktionsprüfung vor, um sicherzustellen, dass die medizintechnischen Geräte ihren Aufgaben korrekt erfüllen.
Wer darf die Prüfung medizinischer Geräte durchführen?
Bei der Person, die die Medizingeräteprüfung durchführt, muss es sich um eine ausgebildete Elektrofachkraft handeln. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass sie bereits über Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen muss und diese Tätigkeit außerdem in den letzten Jahren nachweislich ausgeübt hat.
Welche Prüffristen gelten für die Medizingeräteprüfung?
Es gibt keine allgemeine Regel für die Prüffristen. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist es notwendig, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Gehen von einem Elektrogerät besondere Gefahren aus, ist ein kürzeres Prüfintervall zu wählen. Darüber hinaus spielen der Gerätetyp und die Empfehlungen des Herstellers eine wichtige Rolle. In den meisten Fällen liegt die Frist zwischen 6 und 24 Monaten.