Alles was Sie über die DIN VDE 0105-100 Anlagenprüfung wissen müssen
Inhalt & Bedeutung der Norm DIN VDE 0105-100
Alle Betriebe in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Anforderungen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierfür hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein präzises Regelwerk erlassen. Die Bestimmungen für elektrische Anlagen und Geräte sind in der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) festgehalten. Hier ist festgelegt, in welchen Fällen eine Prüfung erforderlich ist und welche Qualifikationen die Prüfer vorweisen müssen. Für die genauen Details verweist die DGUV Vorschrift jedoch auf verschiedene Normen des VDE (Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik). Hierbei gibt es viele verschiedene Bestimmungen, die sich auf unterschiedliche Anwendungsgebiete beziehen. Sie geben beispielsweise die Anforderungen für die Prüfung ortsveränderlicher oder fest installierter elektrischer Geräte und Maschinen. DIN VDE 0105-100 ist für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen vorgesehen. Unter elektrischen Anlagen versteht man alle Bereiche, die der Erzeugung, Verteilung, Umwandlung und Übertragung der elektrischen Energie dienen. Dabei handelt es sich etwa um die Raumbeleuchtung, um die Steckdosen, um Klima- und Heizungsanlagen und um die Elektroverteilung – also um die Sicherungskästen. Dieses Regelwerk ist nur für Niederspannungsanlagen vorgesehen. Für Starkstromanlagen gelten gesonderte Regeln. Außerdem ist zu beachten, dass diese Richtlinie nur für die regelmäßige Prüfung der Anlagen gilt. Für die Erstprüfung ist eine andere Norm vorhanden – VDE 0100-600.
Ist die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 Pflicht?
Wenn Sie eine elektrisch betriebene Anlage in einem Gewerbebetrieb verwenden, ist deren Prüfung gesetzlich vorgeschrieben – genauso wie bei der elektrischen Ausrüstung und bei elektrischen Geräten. Setzen Sie diese Anforderung nicht um, drohen Bußgelder. Darüber hinaus verlieren Sie auf diese Weise Ihren Versicherungsschutz. Wenn ein Personenschaden durch eine elektrisch betriebene Anlage entsteht, die nicht ordnungsgemäß geprüft wurde, drohen hohe Schadensersatzforderungen.
Wer darf die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 durchführen?
Die Norm gibt genaue Regeln für die Qualifikationen der Prüfer vor. Hierfür besteht es ein spezielles Regelwerk. Dieses trägt die Bezeichnung TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit). Es legt fest, dass nur eine unterwiesene Person die Anlage prüfen darf. Diese muss über eine entsprechende Berufsausbildung im elektrischen oder elektronischen Bereich verfügen. Außerdem sind eine entsprechende Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Bereich erforderlich. Das gewährleistet eine hohe Qualität der Anlagenprüfung und damit eine optimale Einhaltung der Sicherheitsregeln.
Ablauf der Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100
Bevor wir die technische Überprüfung der Anlage vornehmen, klären wir gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen ab und ermitteln Ihre individuellen Wünsche. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass die Kontrolle der elektrisch betriebenen Anlagen Ihre Produktion so wenig wie möglich beeinträchtigt. So können wir die Durchführung beispielsweise an den Schichtbetrieb und an andere Anforderungen anpassen.
Die Norm schreibt dann zunächst eine Sichtung der Anlage vor. Dabei kontrolliert eine Elektrofachkraft, ob sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet oder ob offensichtliche Mängel vorliegen. Außerdem muss sie prüfen, ob die Bedienelemente eine sichere Anwendung ermöglichen und ob explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind. Alle Anzeigetafeln, die für die Steuerung und für die Sicherheit erforderlich sind, müssen ordnungsgemäß funktionieren. Auch ein zuverlässiger Überspannungsschutz ist wichtig. Abschließend muss die verantwortliche Elektrofachkraft prüfen, ob die elektrische Ausrüstung alle erforderlichen Eigenschaften aufweist. Dazu verwendet sie ein Messgerät, um Widerstände und den Fehlerstrom zu messen. Auch eine DIN VDE 1050-100 Isolationsmessung ist erforderlich. Wenn alle Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllt sind, stellt der Prüfer ein DIN VDE 0105-100 Prüfprotokoll aus und bringt eine Plakette an. Das dient bei einem Unfall als Nachweis dafür, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Wiederholungsprüfungen für die Anlagenprüfung
Bei der Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 handelt es sich um eine wiederkehrende Prüfung. Für die Erstprüfung nach der Einrichtung gilt eine andere Norm. Für viele Betriebe stellt sich daher die Frage, in welchen Intervallen sie diese durchführen müssen. Hierfür gibt es jedoch keine genauen Vorschriften. Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung muss eine Elektrofachkraft den Zeitraum anhand der Eigenschaften der elektrotechnischen Anlage ermitteln. Dabei spielen unter anderem die verwendeten Spannungen und die Einsatzgebiete eine wichtige Rolle. Wenn es sich um explosionsgefährdete Bereiche handelt, ist eine besonders häufige DIN VDE 0105-100 Wiederholungsprüfung notwendig. In den meisten Fällen beträgt der entsprechende Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten.
Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 mit Prüfinstitut Bertsch
Wenn in Ihrem Betrieb eine Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 notwendig ist, ist Prüfinstitut Bertsch der richtige Ansprechpartner. Wir kontrollieren Ihre Elektro-Anlagen nach der Einrichtung oder im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen. Wir verfügen über hochwertige Messgeräte und über qualifiziertes Fachpersonal, das alle Anforderungen der Norm erfüllt. Darüber hinaus sorgen wir für eine schnelle Umsetzung. Dabei achten wir stets darauf, dass wir Ihre laufende Produktionsprozesse so wenig wie möglich beeinträchtigen.