Die DGUV Vorschrift 4: Elektroprüfung für öffentliche Einrichtungen
DGUV Vorschrift 4
Dieser Artikel befasst sich mit der DGUV Vorschrift 4. Diese bezieht sich auf alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland. Darunter fallen beispielsweise Schulen, Kindergärten, kommunale Verwaltungsgebäude und weitere Behörden. DGUV V4 schreibt für die Betreiber eine regelmäßige Elektroprüfung vor. Die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung legen die Pflicht zu einer regelmäßigen Kontrolle der elektrotechnischen Regeln fest. Außerdem machen sie Angaben darüber, welche Qualifikationen die Fachkraft erfüllen muss, die die Prüfung durchführt. Der genaue Ablauf der DGUV Prüfung ist hier jedoch nicht beschrieben. Hierzu hat der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) eigene Normen erlassen, die alle Details enthalten. Die DGUV Vorschrift 4 verweist lediglich auf die DIN VDE Normen. Diese Elektroprüfung wird umgangssprachlich als E-Check bezeichnet. Außerdem ist sie unter der vormaligen Bezeichnung GUV-V A3 bekannt. Abgesehen von der unterschiedlichen Bezeichnung sind die Regelwerke von DGUV und GUV-V jedoch identisch.
Was wird bei der DGUV V4 Prüfung geprüft?
Die DGUV V4 Prüfung schreibt die Kontrolle aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem öffentlichen Gebäude vor. Diese umfassen zum einen die festen installierten Anlagen – beispielsweise Sicherungskästen und Steckdosen. Darüber hinaus ist nach DIN VDE auch die Kontrolle aller ortsfesten elektrischen Maschinen erforderlich. Schließlich umfassen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften auch die Kontrolle aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte – vom Fernsehgerät bis zur Kaffeemaschine. Nur wenn diese über eine gültige DGUV Prüfplakette verfügen, ist die Verwendung zulässig.
Durchführungsanweisungen für die DGUV V4 Prüfung
Die DGUV V4 Prüfung enthält zu den einzelnen Abschnitten der Unfallverhütungsvorschrift auch jeweils eine Durchführungsanweisung. Die Vorschrift der DGUV beschreibt zunächst, welche Anforderungen an die Sicherheit in der entsprechenden Einrichtung bestehen. Die Durchführungsanweisung liefert dann einen Vorschlag für die Umsetzung. Das heißt, dass hier angegeben ist, auf welche Weise ein Gerät oder eine elektrische Anlage den Vorgaben der Berufsgenossenschaft entsprechend geprüft werden soll. Die Vorschläge sind jedoch nicht verbindlich. Wenn die Elektrofachkraft ein anderes Prüfverfahren wählt, das jedoch die gleichen Anforderungen an die Sicherheit der Einrichtung stellt, ist dies ebenfalls zulässig.
Wer darf die DGUV V4 Prüfung durchführen?
Die DGUV Vorschrift 4 gibt auch genau vor, welche Anforderungen an den Prüfer bestehen. Hierbei muss es sich um eine Elektrofachkraft mit einer entsprechenden Berufsausbildung handeln. Außerdem ist eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich erforderlich. Die Berufstätigkeit darf außerdem nicht länger zurückliegen. Dabei muss es sich laut DGUV Vorschrift nicht zwingend um einen externen Prüfer handeln. Auch einer der eigenen Angestellten darf eine Prüfplakette ausstellen, wenn er über die genannten Qualifikationen verfügt. Dennoch ist eine externe Prüfung häufig empfehlenswert, da Sie auf diese Weise die Haftung bei Elektrounfällen an den externen Prüfer übergeben.
Unterschiede zwischen DGUV V3 und DGUV V4
Neben der DGUV V4 Prüfung gibt es auch noch die DGUV Vorschrift 3. Diese hat einen deutlich höheren Bekanntheitsgrad. Die Verantwortlichen in vielen Behörden und Bildungseinrichtungen fragen sich daher, worin der Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4 besteht und nach welcher Vorschrift sie ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfen lassen müssen. Zunächst sei erwähnt, dass die DGUV Vorschrift 3 – die auch unter der früheren Bezeichnung BGV A3 bekannt ist – inhaltlich sehr ähnlich zur Vorschrift 4 ist. Die VDE-Bestimmungen für die Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind genau die gleichen. Der einzige Unterschied besteht im Gültigkeitsbereich. Während die DGUV Vorschrift 3 für Gewerbebetriebe und Unternehmen gilt, müssen öffentliche Einrichtungen eine DGUV Prüfplakette nach Vorschrift 4 aufweisen – auch wenn der Ablauf der Kontrolle dabei vollkommen identisch ist.
Prüfung öffentlicher Einrichtungen mit Prüfinstitut Bertsch
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