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- Prüfinstitut Bertsch GmbH
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- 74196 Neuenstadt a.K.
Die DGUV V3 Prüffristen regeln die regelmäßige Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Sie sind wichtig, um Unfälle und Ausfälle zu vermeiden und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die Prüffristen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Sie basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Normen, wie zum Beispiel der DIN VDE 0100 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die DGUV V3 Prüffristen regeln, was geprüft werden muss, wie oft die DGUV V3 Prüfungen durchgeführt werden müssen und wer für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich ist. Die Prüfung umfasst sowohl visuelle Kontrollen als auch elektrische Messungen. Folgende elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden:
Die Prüffristen sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Art des Betriebsmittels oder der Anlage und der Häufigkeit der Nutzung. Die Prüffristen können in den Betriebsanweisungen oder in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Für die Durchführung der Prüfungen ist der Unternehmer oder Arbeitgeber verantwortlich.
Das Intervall der Prüfung ist nicht starr festgeschrieben sondern als Richtwert unter normalen Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlichen Bedingungen ist also maßgeblich für die Festlegung der jeweiligen Intervalle. Lediglich die maximalen Prüfintervalle sind definiert.
Die DGUV Vorschrift 3 gibt vor, dass die maximale Fehlerquote von 2% nicht überschritten werden darf. Ist dies der Fall, muss das Prüfintervall entsprechend angepasst werden. So werden Geräte mit einer Prüffrist von 12 Monaten bei einer Überschreitung der Fehlerquote auf 6 Monate herabgesetzt. Für ortsveränderliche Betriebsmittel können Sie sich an den folgenden DGUV V3 Prüffristen orientieren, hierbei handelt es sich bereits um die maximalen Prüfabstände:
Nichtdurchführung der Prüfung oder Nichteinhaltung der DGUV V3 Prüffristen kann im Schadensfall fatale Folgen für die verantwortlichen Personen mit sich ziehen, bis hin zur Freiheitsstrafe. Die Umgebungs- sowie Betriebsbedingungen werden im Schadensfall von den Versicherern nicht nur kritisch hinterfragt, es wird zudem untersucht, ob die Intervalle sowie die DGUV V3 Prüffristen eingehalten wurden. Bei einer Überschreitung ist der Betreiber für die Folgekosten des Schadens vollumfänglich haftbar. Der Nachweis der regelmäßigen Prüfung der ortsfesten Anlagen sowie ortsveränderlicher Geräte bildet somit die Grundlage der Versicherungsverträge.
Liegt die Fehlerquote unter 2% kann die DGUV V3 Prüffrist entsprechend verlängert werden. Beispiele:
Büros / ähnliche örtliche Bedingungen: Bei Fehlerquote <2% kann die Prüffrist auf 24 Monate verlängert werden.
Baustellen / Fertigungsstätte / Werkstätte / ähnliche örtliche Bedingungen: Bei Fehlerquote <2% kann die Prüffrist auf 12 Monate verlängert werden