Das sollten Sie über die Betriebsmittelprüfung wissen
Betriebsmittelprüfung : Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen für Unternehmen
Die wichtigste Frage für die Unternehmen besteht sicherlich darin, ob die Betriebsmittelprüfung Pflicht ist. Die Antwort darauf fällt eindeutig aus: Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dabei müssen Sie zum einen beachten, dass Sie nach der Installation oder nach Veränderungen der elektrischen Betriebsmittel zu einer solchen Prüfung verpflichtet sind. Darüber hinaus ist in regelmäßigen Abständen eine Wiederholungsprüfung erforderlich. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe, kann das schwere Konsequenzen haben. Dabei drohen erhebliche Bußgelder. In schweren Fällen kann es sich dabei sogar um einen Straftatbestand handel. Es kommt hinzu, dass Sie im Falle eines Unfalls Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Ihr Unternehmen die Prüfung elektrischer Anlagen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat. Das kann erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Doch nicht nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist eine regelmäßige Betriebsmittelprüfung zu empfehlen. Das ist auch im Sinne Ihrer Mitarbeiter, die auf diese Weise von einem deutlich sichereren Arbeitsumfeld profitieren.
Die Regeln zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind in DGUV V3 festgehalten. Diese Abkürzung steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Vorgabe, die alle Betriebe in Deutschland beachten müssen. Die DGUV V3 gibt jedoch nur die groben Regeln vor. Für die genaue Ausgestaltung der Prüfung verweist sie auf verschiedene andere Vorschriften – insbesondere auf VDE-Normen. Diese geben vor, wie die Prüfung elektrischer Anlagen genau zu erfolgen hat. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik hat hierfür mehrere einzelne Vorgaben entwickelt. Von besonderer Bedeutung ist die Norm DIN VDE 0100-600. Diese beschreibt unter anderem, welche Prüfungen nach der Ersteinrichtung elektrischer Anlagen erforderlich sind. Sehr wichtig ist auch DIN VDE 0701-0702. Diese Norm bezieht sich auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte.
Darüber hinaus müssen Sie die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) beachten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Abschnitte 1201 und 1203. Während sich TRBS 1201 mit den allgemeinen Regeln zur Prüfung und Kontrolle elektrischer Maschinen und Arbeitsmittel befasst, erhalten Sie in TRBS 1203 genaue Angaben darüber, welche Voraussetzung die Elektrofachkraft erfüllen muss, die Sie mit der Betriebsmittelprüfung beauftragen.
Was wird bei einer Betriebsmittelprüfung geprüft?
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV ist für den Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte zwingend vorgeschrieben. Davon sind beinahe alle elektrischen Arbeitsmitteln betroffen – von der Kaffeemaschine bis hin zu einer industriellen Maschine. Hinzu kommt die Kontrolle elektrischer Anlagen – wie etwa der Steckdosen und der Sicherungskästen. Allerdings gibt es dabei je nach Gerätetyp unterschiedliche Vorschriften. Bei der Prüfung stationärer Anlagen muss die Prüfung beispielsweise nach einem anderen Muster erfolgen als wenn es sich um nicht-stationäre Elektrogeräte handelt.
Betriebsmittelprüfung - ortsveränderliche Betriebsmittel
Die elektrische Betriebsmittelprüfung für ortsveränderliche Geräte ist in der Norm DIN VDE im Abschnitt 0701-0702 geregelt. Dabei sind beinahe alle Objekte, die über einen Netzstecker verfügen und die als Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, inbegriffen. Beispielsweise müssen Sie Bohrmaschinen, PCs, Drucker und auch Ladegeräte überprüfen lassen. Selbst wenn die ortsveränderlichen Geräte nicht direkt für die Berufsausübung zum Einsatz kommen – wie etwa bei Wasserkochern oder Kaffeemaschinen im Büro – ist die regelmäßige Kontrolle durch eine Elektrofachkraft vorgeschrieben.
Betriebsmittelprüfung - ortsfeste Betriebsmittel
Darüber hinaus ist eine Kontrolle ortsfester Anlagen notwendig. In diesen Bereich fallen etwa Steckdosen, Stromverteiler, Leuchten und einige weitere Bestandteile. Nur wenn eine unterwiesene Person Ihre Elektroinstallationen regelmäßig überprüft, gestalten Sie den Betrieb rechtssicher. Die Prüfung fest installierter elektrischer Anlagen ist beispielsweise vor der ersten Inbetriebnahme erforderlich. Darüber hinaus müssen Sie auch hierbei eine regelmäßige Kontrolle durchführen lassen.
Betriebsmittelprüfung ausschließlich durch einen Fachmann
Für die Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel ist eine hohe Sachkenntnis notwendig. Daher ist es wichtig, dass diese Aufgabe eine unterwiesene Person übernimmt. Welche Anforderungen die Elektrofachkraft erfüllen muss, ist in TRBS 1203 festgehalten. Hier ist beispielsweise aufgeführt, dass eine der Aufgabe entsprechende Berufsausbildung erforderlich ist. Außerdem muss eine längere Berufserfahrung in diesem Bereich vorhanden sein. Das stellt sicher, dass der Prüfer eine hohe Sachkenntnis aufweist und zur Kontrolle elektrischer Anlagen und elektrischer Geräte befähigt ist.
Ablauf einer Betriebsmittelprüfung
Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung ist stets sehr ähnlich – unabhängig davon, ob es sich um eine Kontrolle ortsveränderlicher Betriebsmittel oder fest installierter elektrischer Anlagen handelt. An erster Stelle steht dabei in der Regel eine Sichtprüfung. Dabei nimmt die Elektrofachkraft das Gerät oder die Anlage in Augenschein und überprüft, ob eine offensichtliche Beschädigung vorliegt. Danach kommt es zu einer Messung aller wichtigen Werte der Arbeitsmittel. Dabei sind insbesondere Schutzleiter- und Isolationswiderstände von großer Bedeutung. Darüber hinaus sehen die Normen nach DIN VDE auch die Messung von Stromstärken und anderer Werte vor.
Fristen für die Betriebsmittelprüfung
Die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel ist nach DGUV V3 in regelmäßigen Abständen notwendig. Es handelt sich demnach um eine Wiederholungsprüfung. Welche Prüffristen Sie dabei einhalten müssen, ist jedoch nicht einheitlich. Zu diesem Zweck erstellen unsere Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Grundlage legen sie die Prüffrist fest.
Kosten einer Betriebsmittelprüfung
Die Kosten für die Betriebsmittelprüfung hängt von vielen Faktoren ab – beispielsweise von der Art des Geräts, von den Anfahrtswegen, vom Alter und von der Bauart. Für die Kontrolle ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fallen pro Gerät normalerweise zwischen 3,75€ und 7,90€ an. Bei der Kontrolle elektrischer Anlagen müssen Sie mit Kosten zwischen 100€ und 500€ pro Stromverteiler rechnen.
Betriebsmittelprüfung mit Prüfinstitut Bertsch
Wenn Sie sich für die Betriebsmittelprüfung an Prüfinstitut Bertsch GmbH wenden, treffen Sie eine gute Wahl. Wir verfügen über qualifiziertes Personal, das einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellt – sowohl bei ortsveränderlichen Geräten als auch bei fest installierten Anlagen. Darüber hinaus planen wir die Kontrollen gemeinsam mit Ihnen, um sicherzustellen, dass diese Ihre Produktion so wenig wie möglich beeinträchtigen.