DGUV V3 Prüfungen an Baustromverteilern
Der elektrische Strom ist auf der Baustelle von großer Bedeutung. Er kommt für die Beleuchtung, für den Betrieb elektrischer Geräte und für weitere Betriebsmittel zum Einsatz. Auf diese Weise trägt er zu einer effizienten, präzisen und komfortablen Erledigung der Arbeiten bei. Da hierbei keine fest installierten elektrischen Anlagen vorhanden sind, nutzen die meisten Betreiber einen Baustromverteiler, um die Energie zu den einzelnen Verbrauchern zu übermitteln. Von deren Verwendung gehen jedoch einige Gefahren aus. Wenn hier ein Leiter freiliegt, kann es zu einem gefährlichen Stromschlag kommen. Aus diesem Grund ist für diese elektrischen Betriebsmittel eine regelmäßige Prüfung vorgeschrieben.
Prüfung der Baustromverteiler nach DGUV V3
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit Ihrer Arbeitskräfte zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz macht hierzu viele verschiedene Vorschriften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschreibt weitere Details, die ebenfalls verbindlichen Charakter haben. Für die Sicherheit bei der Verwendung elektrischer Betriebsmittel ist insbesondere die Vorschrift 3 von Bedeutung. Diese macht auch genaue Angaben zum Betrieb von Baustromverteilern. Wenn Sie ein solches Betriebsmittel auf der Baustelle verwenden, müssen Sie diese Vorgaben unbedingt berücksichtigen. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie nicht nur mit hohen Bußgeldern rechnen. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz mehr, falls es zu einem Elektrounfall kommen sollte. Es kann sogar einen Straftatbestand darstellen, wenn Sie die Vorgabe zur Prüfung der Baustromverteiler bewusst missachten. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass die Prüfvorschrift die komplette elektrische Anlage für die Verteilung der Energie umfasst – vom Übergabepunkt des Netzbetreibers bis hin zu den einzelnen Verbrauchern.
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Baustromverteiler Prüfungen: Diese Prüffristen gelten
Als Bauleiter sollten Sie bereits bei der Einrichtung der Stromversorgung auf der Baustelle die wesentlichen Aspekte berücksichtigen. Hierzu zählen die Auswahl geeigneter Sicherungen, die Berücksichtigung der Schutzart der Anlage, das Vorhandensein eines zuverlässigen Berührungsschutzes sowie einige weitere Aspekte. Bevor Sie den Baustromverteiler in Betrieb nehmen, ist jedoch eine Kontrolle durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Beachten Sie, dass diese elektrische Anlage nicht als ortsveränderliches Gerät eingestuft wird – obwohl die einzelnen Bestandteile beweglich und mit Steckverbindern zusammengefügt sind. Deshalb ist hierbei vor der Inbetriebnahme eine Erstprüfung erforderlich. Um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie die Kontrolle außerdem regelmäßig wiederholen. Welche Prüffristen Sie dabei berücksichtigen müssen, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Die Vorschrift besagt, dass der Prüfer bei der Erstprüfung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen und auf dieser Grundlage die Fristen festlegen muss. Diese Gefährdungsbeurteilung muss transparent und nachvollziehbar sein – weshalb es nicht rechtssicher ist, einfach die Richtwerte für die Prüffristen zu übernehmen. Um Ihnen dennoch eine grobe Orientierung zu ermöglichen, sei gesagt, dass meistens einmal pro Monat eine Sichtprüfung sowie eine Messung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen hat. Bei anderen Aspekten – wie etwa bei der Messung der Isolationswiderstände oder der Überprüfung der Schutzleiter – reicht hingegen meistens eine halbjährliche Prüfung aus. Darüber hinaus kann der Prüfer eine tägliche Kontrolle verschiedener Aspekte durch die Nutzer der Anlage vorgeben.
Ablauf der Prüfung
Der Ablauf der Kontrolle der Betriebsmittel auf der Baustelle ist in der Norm DIN VDE 0100-600 vorgegeben. An erster Stelle steht dabei eine Sichtprüfung. Dabei ist es wichtig, die korrekte Zusammenstellung der einzelnen Komponenten und die richtige Auswahl des Aufstellungsorts zu überprüfen. Danach steht eine messtechnische Überprüfung an. Dabei muss eine befähigte Person alle relevanten Details der Anlage messen – vom Widerstand der Schutzleiter und der Isolation der Anlage bis hin zur Fehlerstrom-Schutzeinrichtung. Abschließend kommt es zu einer Funktionsprüfung. Dabei muss die Elektrofachkraft kontrollieren, ob er Baustromverteiler seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.
Dokumentation der Prüfung
Von großer Bedeutung ist die Dokumentation der Prüfung. Die Elektrofachkraft, die die Maßnahmen durchführt, muss hierbei genau vermerken, welche Messungen und Kontrollen sie durchgeführt hat. Selbstverständlich ist es dabei auch notwendig, die Ergebnisse zu vermerken. Außerdem muss die Dokumentation das Gesamtergebnis enthalten – also ob der Baustromverteiler ordnungsgemäß eingerichtet ist oder ob Nachbesserungsmaßnahmen notwendig sind. Die Dokumentation müssen die Prüfer nach Beendigung ihrer Aufgabe dem Auftraggeber aushändigen. So kann sich dieser einen genauen Überblick darüber verschaffen, in welchem Zustand sich die Anlage befindet und ob er diese nutzen kann. Zudem dient sie als Nachweis über eine ordnungsgemäß durchgeführte DGUV V3 Prüfung. Sollte es zu einer Kontrolle kommen, können Sie dieses Dokument vorlegen. Darüber hinaus enthält die Dokumentation die Gefährdungsbeurteilung und die Prüffristen. So sehen Sie genau, wann die nächste Kontrolle notwendig ist.
Baustromverteiler-Prüfung mit Prüfinstitut Bertsch
Für die Elektroprüfung auf der Baustelle stehen viele verschiedene Anbieter zur Auswahl. Entscheiden Sie sich dabei für das Prüfinstitut Bertsch, treffen Sie eine ausgezeichnete Wahl. Wir achten genau auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, sodass Sie damit Ihre Pflichten als Arbeitgeber stets erfüllen. Darüber hinaus haben wir für unsere Kunden einen besonderen Service eingerichtet. Vor der Auftragsvergabe erstellen wir immer zunächst ein unverbindliches Angebot, das die Kosten genau beziffert. So haben Sie die volle Kontrolle über die Ausgaben. Wir planen alle Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen, sodass sie sich perfekt in die Arbeitsläufe einfügen. Wir bieten Ihnen auch nach der Prüfung einen umfassenden Service an – von einer persönlichen Nachbesprechung bis hin zur automatischen Überwachung der Prüffristen.